Kriegsministerium hebt Verbot gegen die sozialdemokratische Presse auf
Am 31. August 1914 teilte das preußische Kriegsministerium mit, dass das Verbot des Bahnhofsverkaufs sozialdemokratischer Schriften in den Bundesstaaten aufgehoben worden sei. Seit 1894 war die Verbreitung, ja selbst das Halten revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Bahnhöfen, Kasernen oder sonstigen Dienstlokalen verboten. Nun wurde auch an diesen Plätzen ein Straßenverkauf möglich. Das Ministerium verlautbarte weiter, die Aufhebung geschehe in der Erwartung, dass die Veröffentlichung von Artikeln unterbleibe, welche geeignet seien, den einheitlichen Geist des Heeres zu beeinträchtigen. Sollte das nicht zutreffen, so sei jedes Generalkommando befugt, das Verbot wieder in Kraft zu setzen – eine Drohung, die wegen der anhaltenden Zensurmaßnahmen eher symbolischen Charakter hatte.[1]
[1] Vgl. dazu den Eintrag vom 31. August 1914, in: Franz Osterroth/Dieter Schuster, Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Electronic ed., Bd. 1: Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, Bonn 2001.
Links zu den Quellen: »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 31. August 1914 und »Lübecker Volksbote« vom 1. September 1914.