Delegierte beraten über Maßnahmen gegen äußere Anfeindungen
Vom 22. bis zum 27. Juni 1914 trafen sich 448 Delegierte im Saal der Münchner Kindl-Brauerei zum 9. Gewerkschaftskongress. Hauptthema des Treffens waren die zahlreichen Angriffe seitens der Obrigkeit. Insbesondere die Einstufung von Gewerkschaftsorganisationen als »politische Vereine« erlaubte es den Behörden, mithilfe des restriktiven Reichsvereinsgesetzes Kundgebungen und Zusammenkünfte zu verbieten oder unter strenge Auflagen zu stellen. Die Vertreter der über zweieinhalb Millionen Mitglieder berieten auch über die Frage, welcher Beruf welcher Gewerkschaft zuzuordnen sei. Diese hatte wiederholt zu Unklarheiten und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Organisationen geführt. Dem Wunsch des langjährigen Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien folgend, wurde auch diesbezüglich ein stärkerer Zusammenhalt vereinbart.[1]
[1] Vgl. Eintrag zum 22. Juni 1914, in: Franz Osterroth/Dieter Schuster, Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Electronic ed., Bd. 1: Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, Bonn 2001. Vgl. auch Carl Legien, Zum Deutschen Gewerkschaftskongress 1914, in: Sozialistische Monatshefte, 1914, H. 12/13, S. 725–729 und Robert Schmidt, Rückblick auf den Münchener Gewerkschaftskongress, in: Sozialistische Monatshefte, 1914, H. 14, S. 885–887.
Link zur Quelle: »Solidarität« vom 28. März 1914.