»Rechtlos«

Zur Rechtslage von Hausangestellten

Hausangestellte_Volksstimme_ 18.1.1914

»Volksstimme« vom 18. Januar 1914.

In einer Beilage berichtete die »Volksstimme«, das sozialdemokratische Organ für den Regierungsbezirk Magdeburg, am 18. Januar 1914 über die »Willkür« der Hausangestellte ausgesetzt seien. Als Beispiel wurde das Schicksal eines 15-jährigen Dienstmädchens angeführt, welches den Dienst bei seiner »Herrschaft« kündigte. Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung kam es dann zum Streit woraufhin das Dienstmädchen insgesamt 90 Mark Strafe und die »zwangsweise Rückführung in den Dienst« über sich ergehen lassen musste. Eine Strafsumme, die – laut Volksstimme – dem Jahreslohn dieses Dienstmädchens entsprach. Zum Vergleich einige Anzeigenpreise der selben Ausgabe: Für eine Bluse zahlte man je nach Material 4 bis 20 Mark, für ein Paar Winterstiefel zwischen 2 und 9 Mark, für ein Pfund Butter rund 1,50 Mark, für eine günstige Badewanne zwischen 9,50 und 13,75 Mark, einen Damenhut gab es ab 2 Mark, einen Parkettplatz in einem kleineren Theater ab 55 Pfennigen.

Link zur Quelle: Volksstimme 18. Januar 1914.