Sozialdemokratische Zeitungen am Bahnhof

Kriegsministerium hebt Verbot gegen die sozialdemokratische Presse auf

Zum 50. Todestag Ferdinand Lassalles gab es ein Gedenkblatt. Meldung der»Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 31. August 1914.

Zum 50. Todestag Ferdinand Lassalles gab es ein Gedenkblatt. Meldung der »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 31. August 1914.

Am 31. August 1914 teilte das preußische Kriegsministerium mit, dass das Verbot des Bahnhofsverkaufs sozialdemokratischer Schriften in den Bundesstaaten aufgehoben worden sei. Seit 1894 war die Verbreitung, ja selbst das Halten revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Bahnhöfen, Kasernen oder sonstigen Dienstlokalen verboten. Nun wurde auch an diesen Plätzen ein Straßenverkauf möglich. Das Ministerium verlautbarte weiter, die Aufhebung geschehe in der Erwartung, dass die Veröffentlichung von Artikeln unterbleibe, welche geeignet seien, den einheitlichen Geist des Heeres zu beeinträchtigen. Sollte das nicht zutreffen, so sei jedes Generalkommando befugt, das Verbot wieder in Kraft zu setzen – eine Drohung, die wegen der anhaltenden Zensurmaßnahmen eher symbolischen Charakter hatte.[1]

In Zeiten kriegsbedingter Absatzprobleme erlangte der Straßenverkauf für Zeitungen eine zentrale Bedeutung. Ausschnitt aus dem »Lübecker Volksboten« vom 1. September 1914.

In Zeiten kriegsbedingter Absatzprobleme erlangte der Straßenverkauf für Zeitungen eine zentrale Bedeutung. Ausschnitt aus dem »Lübecker Volksboten« vom 1. September 1914.

[1] Vgl. dazu den Eintrag vom 31. August 1914, in: Franz Osterroth/Dieter Schuster, Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Electronic ed., Bd. 1: Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, Bonn 2001.

Links zu den Quellen: »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 31. August 1914 und »Lübecker Volksbote« vom 1. September 1914.