»Eine Zeit der schwersten Prüfung«

Freie Gewerkschaften stellen Lohnkämpfe ein

Mitteilung der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands im »Lübecker Volksboten« vom 3. August 1914.

Mitteilung der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands im »Lübecker Volksboten« vom 3. August 1914.

Am 2. August 1914 beschloss die Vorständekonferenz der Gewerkschaften, alle Lohnbewegungen und Streiks abzubrechen. Dennoch appellierte sie an alle Arbeiterinnen und Arbeiter, ihren Organisationen treu zu bleiben, um eine Fortsetzung der gewerkschaftlichen Bemühungen zu gewährleisten. Nur so sei der vorhersehbaren Not der Arbeiterschaft im Krieg mithilfe von Unterstützungsleistungen entgegenzuwirken. Am selben und am folgenden Tag traf die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands mit dem preußischen Landwirtschaftsministerium ein Übereinkommen über ihre Mithilfe bei der Einbringung der Ernte. Arbeitskräfte, die in der Industrie nicht benötigt wurden, sollten zu ortsüblichem Tagelohn und bei freier Wohnung und Verpflegung in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Diese Vereinbarung war die erste offizielle Anerkennung der Vertragsfähigkeit der freien Gewerkschaften seitens staatlicher Behörden.[1]

[1] Vgl. den Eintrag zum 2. und 3. August 1914, in: Dieter Schuster, Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918. Electronic ed., Bonn 2000.

Link zur Quelle: »Lübecker Volksbote« vom 3. August 1914.