Kaiser Wilhelm II. erklärt für das Reich den Kriegszustand
Am 31. Juli 1914 erklärte Kaiser Wilhelm II. für das gesamte Reichsgebiet den Kriegszustand und verkündete zugleich den Belagerungszustand, durch den die vollziehende Gewalt im Staat auf die Militärbefehlshaber überging und welcher die Versammlungs- und Meinungsfreiheit stark einschränkte.[1] Zudem wurden zwei Ultimaten gestellt: Russland wurde aufgefordert, seine Mobilmachung innerhalb von 12 Stunden rückgängig zu machen, und Frankreich sollte sich im Kriegsfall neutral verhalten. Ansonsten würden sich die deutschen Streitkräfte ebenso auf einen Krieg vorbereiten.[2] In Österreich-Ungarn war die Mobilisierung jedoch bereits im Gange und in Deutschland lagen die militärischen Ablaufpläne für den Krieg bereit. Die Drohungen bargen zwar noch die Möglichkeit einer diplomatischen Einigung, dienten aber auch dazu, die Kulisse eines Verteidigungskriegs zu errichten.[3]
[1] Vgl. die Einträge zum 31. Juli 1914, in: Franz Osterroth/Dieter Schuster, Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Electronic ed., Bd. 1: Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, Bonn 2001.
[2] Das Ultimatum an Russland findet sich abgedruckt bei Gerd Krumeich, Juli 1914. Eine Bilanz, Paderborn/München etc. 2014, S. 328f.
[3] Vgl. Jörn Leonhard, Die Büchse der Pandora. Geschichte des Ersten Weltkriegs, München 2014, S. 107.
Links zu den Quellen: »Lübecker Volksbote« vom 31. Juli 1914 und »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 31. Juli 1914.