»Umsonst ist der Tod«

Arbeiter erhält Rechnung für die Beerdigung seiner Frau

Abdruck der Beerdigungsrechnung und Kommentar im »Lübecker Volksboten« vom 4. Mai 1914.

Abdruck der Beerdigungsrechnung und Kommentar im »Lübecker Volksboten« vom 4. Mai 1914.

Die Arbeit im Bergbau, in der Eisen- und Stahlindustrie und in den Fabriken des Kaiserreichs barg unzählige Gefahren. Nicht selten wurde seitens der Unternehmer die Arbeitssicherheit zugunsten der Gewinnmaximierung vernachlässigt. Maßnahmen und Einrichtungen zur Unfallverhütung wurden ab 1890/91 durch staatliche Fabrikinspektoren und die Gewerbeaufsicht kontrolliert. Dabei wurden reichsweit zahlreiche Gesetzesverstöße der Unternehmen festgestellt, diese jedoch seitens der Gerichte nur milde bestraft.[1] Wie das Beispiel aus Ebstorf zeigt, konnten sich allein die Kosten der Beerdigungsfeier schnell auf mehr als den halben Monatslohn eines Arbeiters belaufen. Zum Schmerz über den Verlust der Angehörigen kamen so auch noch Geldforderungen in oftmals existenzgefährdender Höhe hinzu.

Illustration einer Beerdigung eines Arbeiters: »Das Opfer der Maschine«. Rechteinhaber nicht ermittelbar.

Illustration einer Beerdigung eines Arbeiters: »Das Opfer der Maschine«. Quelle: Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

[1] Tobias Bremkens, Arbeitsschutz im Kaiserreich. Sozialpolitik zwischen Staat und Unternehmen um 1900, Marburg 2008, S. 107 und 113.

Link zur Quelle: »Lübecker Volksbote« vom 4. Mai 1914.