Urteil gegen »Volkswacht«-Redakteur

Verantwortlicher Redakteur Franz Förster wird zu Gefängnisstrafen verurteilt

Auszug aus dem strafrechtlich relevanten Artikel der »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 7. Januar 1914.

Auszug aus dem strafrechtlich relevanten Artikel der »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 7. Januar 1914.

Obwohl auch die sozialdemokratische Presse seit Ende des ›Sozialistengesetzes‹ 1890 offiziell wieder dem Gesetz über die Presse unterlag, barg diese Arbeit für Publizisten noch immer immense persönliche Risiken. Erst kürzlich war der verantwortliche Redakteur der »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete, Franz Förster, von der Strafkammer in Breslau zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Wegen »Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen« saß er am 24. März erneut vor Gericht. Laut Anklage war in einem »Volkswacht«-Artikel vom 7. Januar 1914 mit der Überschrift »Sturm Heil!« die Bildung von Landsturmvereinen, den im Deutschen Reich gesetzlich verankerten Vereinen aller Wehrpflichtigen, die nicht Teil des Heeres waren, verhöhnt worden. Das Gericht verhängte dafür sechs Wochen Gefängnis. Im Anschluss an die Verhandlung musste sich Förster wegen zweier Artikel, durch welche sich ein Rechtsanwalt beleidigt fühlte, erneut verantworten. Sein Versuch, das Gericht aufgrund der vorherigen Urteile gegen ihn als befangen und als Gegner der Sozialdemokratie zu erklären, scheiterte. Die Richter verhängten wegen der Beleidigung des Anwalts zusätzlich zwei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 50 Mark.

Links zu den Quellen: »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 25. März 1914 und »Lübecker Volksbote« vom 27. März 1914.