Volksversammlung in Berlin beschließt Resolution gegen Gebärzwang
Im Zuge einer im November 1913 im Reichstag debattierten Beschränkung des ›Hausierhandels‹ mithilfe der Gewerbeordnung[1] war von den bürgerlichen Parteien auch ein Verbot des Handels mit empfängnisverhütenden und schwangerschaftsabbrechenden Mitteln vorgebracht worden. Die bei der abendlichen Volksversammlung am 3. März 1914 in Berlin vor 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auftretenden Redner: August Brey, Raphael Silberstein und Luise Zietz ernteten lebhaften Beifall.
SPD-MdR August Brey betonte, dass der Geburtenrückgang durch soziale Reformen bekämpft werden müsse und nicht durch den Eingriff in die »persönlichen Verhältnisse« und die »polizeiliche Überwachung bis ins Schlafzimmer«. Raphael Silberstein, sozialdemokratischer Medizinalrat in Neukölln, warnte vor der »Gefahr der Volksverseuchung«, da die zu verbietenden Mittel schließlich auch Geschlechtskrankheiten verhinderten. Abschließend forderte Luise Zietz, Sekretärin für Frauenfragen im Parteivorstand der SPD, in Verbindung mit sozialen Reformen auch einen Mütter- und Säuglingsschutz, da dies die wirksamsten Mittel seien, dem Geburtenrückgang entgegenzutreten.
Link zur Quelle: »Volkswacht« für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete vom 5. März 1914.
[1] Vgl. hierzu: Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung der §§ 56, 56c der Gewerbeordnung. URL: <http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k13_bsb00003399_00102.html>.